Änderungen im Verbandkasten - DIN 13164:2022 ab 1. Februar 2023
Ab dem 1. Februar 2023 ist die geänderte DIN-Vorschrift DIN 13164:2022 umzusetzen. Mit dem Ablauf des einjährigen Übergangszeitraumes, ändern sich Art und Menge des Inhaltes von KfZ-Verbandkästen.

Was müssen Autofahrer*innen nun tun?
Es fällt eines der bisherigen zwei Dreiecktücher weg und das Verbandtuch 40x60cm wurde gestrichen. Dafür müssen zukünftig zwei medizinische Gesichtsmasken mitgeführt werden.
Autofahrende haben zwei Möglichkeiten. Entweder sie legen sich einen neuen Verbandkasten der DIN 13164:2022 zu, oder passen ihr altes Modell der neuen Vorschrift an. Eins von zwei Dreiecktüchern können Sie herausnehmen, das Verbandtuch 40x60cm ebenfalls. Dafür legen sie zwei Gesichtsmasken in den Verbandkasten hinein. Noch in Folie verpackte Verbandkästen dürfen für diesen Austausch geöffnet werden.
Dabei sollte anhand der auf jedem Produkt aufgedruckten Verfallsdaten geprüft werden, welche Verbandmaterialien abgelaufen und somit nicht mehr steril sind. Auch diese Artikel sollten ausgetauscht werden.
Den Inhalt von KfZ-Verbandkästen regelt der Normenausschuss Medizin beim Deutschen Institut für Normung e.V. - kurz DIN. Für die Verwendung der Verbandkästen im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zuständig. Aus der Änderung der DIN in 2022 ergab sich ein einjähriger Übergangszeitraum, bis die entsprechenden Angleichungen in der StVZO durchgeführt werden konnten. Mit dem 1. Februar 2023 endet dieser Übergangszeitraum.
Zum Verbandkasteninhalt DIN 13164:2022 auf www.DRK.de.